Reit- und Fahrverein Nordwalde e.V.

Vereinsbedingungen

Stand: Januar 2013

  1. Aktive Reiter/-innen haben den Mitgliedsbeitrag jährlich und die Anlagennutzungsgebühren vierteljährlich zu zahlen.
  2. Die aktiven Reiter/-innen müssen die Kosten des Reitunterrichtes selber tragen.
  3. Jedes im angemieteten Stall untergebrachte Pferd ist mit 2.556,00 Euro in der Feuerversicherung abgesichert.
  4. Für Trensen, Sättel, Pflegematerial und sonstiges Zubehör besteht seitens des Vereins kein Versicherungsschutz.
  5. Für jedes Pferd, welches auf dem Vereinsgelände bewegt wird, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
  6. Die Pferdebesitzer/-innen bzw. Reiter/-innen haben darauf zu achten, dass ihre Pferde gegen Influenza oder sonstige ansteckende Krankheiten geimpft sind und der Impf-Rhythmus eingehalten wird. Bei neu hinzu gekauften Pferden kann der Reitverein eine tierärztliche Bescheinigung, dass die Pferde frei von ansteckenden Krankheiten sind anfordern.
  7. Die Vereinsanlagen dürfen nur von Vereinsmitgliedern benutzt werden, d.h. der/die Reiter/-in muss aktives Mitglied im Verein sein. In Absprache mit dem Vorstand ist es auch vereinsfremden Personen, bis zu 3x möglich (um evtl. ein Pferd auszuprobieren), die Vereinsanlagen zu nutzen.
  8. Es besteht für die aktiven Mitglieder die Möglichkeit, den vom Verein gestellten oder auch privat organisierten Reitlehrer, in Absprache mit dem Vorstand, zu nutzen.
  9. Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, bei Arbeitseinsätzen wie z.B. Hallendienst, Turniervorbereitungen, Turniertag, Reithallenrenovierungen etc. unentgeltlich Arbeit zu leisten. Den nicht an diesen Arbeitseinsätzen mithelfenden aktiven Reitern/-innen wird eine finanzielle Unterstützung des Vereins auferlegt. Hier wird die Durchschnittszeit mit Euro 10,00 pro Stunde angesetzt.
  10. Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Reiten bzw. Pferde bewegen oder Longieren in den Nordwalder Vereinsanlagen ohne Aufsicht untersagt.  Eine Aufsichts- oder Begleitperson muss über 18 Jahre sein.
  11. Jede(r) Reiter(in), die/der die Vereinsanlagen benutzt, ist verpflichtet, eine Reitkappe zu tragen.
  12. Sämtliche Vereinsinformationen sind am „Schwarzen Brett“ und  im Internet auf der Homepage des Vereins veröffentlicht

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