1. Aktive Reiter/-innen und Pferdebesitzer/-innen haben jährlich den Mitgliedsbeitrag sowie Benutzungsgebühr der Vereinsanlagen zu zahlen.
  2. Die aktiven Reiter/-innen müssen sich bei Teilnahme am Reitunterricht an den Kosten des Reitlehrers beteiligen.
  3. Jedes im angemieteten Stall untergebrachte Pferd ist mit EUR 2.556,00 in der Feuerversicherung abgesichert.
  4. Für Trensen, Sättel, Pflegematerial uns sonstiges Zubehör besteht seitens des Vereins kein Versicherungsschutz.
  5. Jede(r) Pferdebesitzer/-in ist verpflichtet, sein Pferd haftpflichtmäßig abzusichern.
  6. Den Pferdebesitzern/-innen bzw. Reiter/-innen wird empfohlen, ihre Pferde gegen Husten oder sonstige ansteckende Krankheiten zu impfen. Bei neu hinzugekauften Pferden verlangt der Reiterverein eine tierärztliche Bescheinigung, daß die Pferde frei von ansteckenden Krankheiten sind.
  7. Die Reitanlagen dürfen nur von Vereinsmitgliedern benutzt werden, d.h. Reiter/-in und auch Pferdebesitzer/-in müssen aktives Mitglied im Verein sein.
  8. Reitunterricht in den Reitanlagen des Reitervereins Nordwalde kann nur von dem vom Verein zur Verfügung gestellten Reitlehrer erteilt werden, bzw. von Reitern/-innen oder Reitlehrer/-in, die dem Nordwalder Reiterverein angeschlossen sind.
  9. Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, bei Arbeitseinsätzen wie z.B. Hallendienst, Turniervorbereitungen, Turniertag, Reithallenrenovierungen etc. unentgeltlich Arbeit zu leisten. Den nicht an diesen Arbeitseinsätzen mithelfenden aktiven Reitern/-innen wird eine finanzielle Unterstützung des Vereins auferlegt. Hier wird die Durchschnittszeit mit Eur 10,00 pro Stunde angesetzt.
  10. Jugendlichen unter 16 Jahren ist das Reiten bzw. Pferde bewegen oder longieren in den Nordwalder Reitanlagen ohne Aufsicht untersagt. Eine Aufsichts- oder Begleitperson muß über 18 Jahre sein.
  11. Jede(r) Reiter(in), die/der die Reitanlage benutzt, ist verpflichtet, eine Reitkappe zu tragen.
  12. Sämtliche Vereinsinformationen hängen am "Schwarzen Brett" aus.