Sauberkeit, Ordnung und Aussehen der Stallungen, Reitanlagen und Aufenthaltsräume sind die Visitenkarten unseres Vereins und müssen das Anliegen jedes einzelnen Mitgliedes sein.
1. Reitbetrieb
Um einen reibungslosen Ablauf des Reitbetriebes zu gewährleisten, ist folgendes unbedingt zu beachten:
a) Wird die Halle von max. 3 Reitern/-innen benutzt, darf nur 1 Pferd nebenher longiert werden. Bei 5 Reitern/-innen ist das zusätzliche longieren untersagt.
b) Das longieren der Pferde ist nur mit Trense erlaubt.
c) Die Reitbahn ist grundsätzlich kein Aufenthaltsraum, d.h. während des Reitens dürfen sich Außenstehende (auch "Cavaletti-Sitzer) nicht in der Reitbahn aufhalten.
d) Sind mehrere Reiter/-innen in der Bahn, so daß ein rechtzeitiges Ausweichen nicht immer möglich ist, sollten alle Reiter /-innen nur auf einer Hand bleiben. Einer der Reiter/-innen - es braucht nicht unbedingt der "Dienstälteste" zu sein - kündigt von Zeit zu Zeit "bitte Handwechsel" an.
e) Während des Reitens ist das durchlaufen durch die Halle verboten. Beim Betreten der Halle ist "Tür frei" zu rufen.
2. Hallendienst
Jede(r) aktive Reiter/-in ist verpflichtet, Hallendienst lt. Einteilung zu leisten. Der Reitanlagendienst besteht aus folgenden Arbeiten:
a) Parkplatz vor der Reithalle und Weg vor dem Reitplatz fegen.
b) In der Reithalle Spiegel putzen und Oberkante der Bande abfegen.
c) Die Blumenkübel vor der Reithalle reinigen.
Kann jemand den Reitanlagendienst nicht verrichten, möge er rechtzeitig für Ersatz sorgen. Andernfalls wird ein Strafgeld von 30 Euro für Erwachsene und 15 Euro für Jugendliche eingezogen. Nach Erledigung der o.g. Arbeiten ist das nachfolgende Team über seinen Arbeitseinsatz telefonisch zu benachrichtigen.
3. Futterbeschaffung
Jeder Stallbenutzer ist verpflichtet, bei Heu-und Strohlieferung mit abzuladen. Die Einteilung für diesen Dienst erfolgt gesondert.
4. Stallordnung
Jeder Stallbenutzer ist für den in Anspruch genommenen Stall verantwortlich.
a) Der Stall muß vom Stallbenutzer selbst ausgemistet werden. Wird ein Stall für längere Zeit nicht genutzt, so muß dieser sauber (d.h. ausgemistet) verlassen werden.
b) Mindestens alle 2 Monate müssen die Stallfenster geputzt sowie Spinnen gefegt werden.
Werden die Ställe von den jeweiligen Benutzern nicht saubergehalten, wird für diese einbesonderer Putztag festgesetzt.
5. Stallgasse
Jeder, der die Stallgasse benutzt, ist verpflichtet, dieser sauber zu verlassen. Dieses gilt nicht nur für Einzelreiter, sondern ist unbedingt auch beim Abteilungsreiten zu beachten. Die Abspritzbox ist nur zum Abspritzen zu benutzen. Das Rauchen ist auf der Stallgasse verboten. Das Strafgeld von 1 Euro ist in die Jugendkasse zu zahlen.
6. Licht
Jeder Hallenbenutzer ist für das Löschen des Lichtes in der Reitanlage verantwortlich.
7. Schlüsselbesitzer für die Reitanlage
Jeder Schlüsselbesitzer hat beim Verlassen der Reitanlage darauf zu achten, daß diese ordnungsgemäß abgeschlossen wird.
8. Außenplatz
Bei Trockenheit muß der Außenplatz vor Benutzung gesprengt werden, damit die Anwohner durch den entstandenen Staub nicht belästigt werden.